Planenanhänger
Geschützter Transport unter Plane – ideal für Umzüge, Material und viele weitere Transporte.
Planenanhänger für Transport und Umzug oder Tieflader für Autotransporte. Wunschdatum auswählen, Anfrage erstellen und direkt per WhatsApp senden.
Anhänger auswählen, einen Wunschtermin festlegen und die Anfrage direkt per WhatsApp senden.
Geschützter Transport unter Plane – ideal für Umzüge, Material und viele weitere Transporte.
Für Autotransporte mit Kippfunktion und manueller Seilwinde.
Freitag–Sonntag. Individuelle Preise für ein paar Stunden auf Anfrage.
Dieser Artikel in unser Sortiment ist derzeit nicht mietbar.
Ganztägige Abholung nach Absprache möglich.
An Wochenenden sind Abholungen grundsätzlich den ganzen Tag möglich – nach vorheriger Absprache.
36323 Grebenau, Deutschland
Hier erfolgt die Abholung der gemieteten Anhänger.
📍 Standort in Google Maps öffnen
Lukas Gündershein
Bahnhofstraße 14
36323 Grebenau
Telefon: +49 151 68539902
Grebenauer MietPartner wird als Nebengewerbe geführt.
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist:
Grebenauer MietPartner
Lukas Gündershein
Bahnhofstraße 14
36323 Grebenau
Deutschland
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Eine Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken, Profilbildung, Verkauf von Kundendaten oder ähnlichen Zwecken erfolgt nicht.
Je nach Kontaktaufnahme und Mietvorgang können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
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Die von Ihnen mitgeteilten Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und – sofern es zu einer Anmietung kommt – für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages verwendet. Dazu gehören insbesondere die Terminabstimmung, Kommunikation zur Anmietung, Vertragsabwicklung, Abrechnung und die Wahrnehmung bzw. Verteidigung rechtlicher Ansprüche.
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Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten, werden die betreffenden Unterlagen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt und anschließend gelöscht, sofern keine andere rechtliche Grundlage für eine weitere Aufbewahrung besteht.
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Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Zerstörung, unberechtigtem Zugriff und unbefugter Verarbeitung zu schützen. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet durch Grebenauer MietPartner nicht statt.
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Wenn eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.
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Beim technischen Betrieb einer Website können durch den jeweiligen Webhosting-Anbieter technisch erforderliche Verbindungs- und Zugriffsdaten verarbeitet werden, beispielsweise IP-Adresse, Zeitpunkt des Zugriffs und angeforderte Datei. Umfang, Speicherdauer und Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung richten sich nach dem von uns eingesetzten Hosting-Anbieter und dessen Datenschutzinformationen.
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Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn sich technische, organisatorische oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern.
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für die Vermietung von Anhängern durch Grebenauer MietPartner, Inhaber Lukas Gündershein, Bahnhofstraße 14, 36323 Grebenau.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Anhängern durch Grebenauer MietPartner. Sie gelten ergänzend zum jeweils abgeschlossenen Mietvertrag. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag gehen diesen AGB vor, soweit sie wirksam getroffen wurden.
Die Anfrage über die Website oder über WhatsApp stellt zunächst lediglich eine unverbindliche Mietanfrage dar. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Grebenauer MietPartner die Vermietung verbindlich bestätigt und die Parteien die konkreten Mietbedingungen, insbesondere Mietzeit und Mietpreis, vereinbart haben. Die bloße Übermittlung einer Anfrage garantiert keine Verfügbarkeit.
Der Mieter ist verpflichtet, den abgeschlossenen Mietvertrag vollständig und ordnungsgemäß einzuhalten. Sämtliche dort vereinbarten Pflichten, Nutzungsbedingungen, Rückgabezeiten, Zahlungsvereinbarungen und sonstigen Vorgaben sind verbindlich. Der Mieter darf seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht verletzen oder umgehen.
Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Er darf den Anhänger nur für den im Mietvertrag bzw. nach Art des Anhängers vorgesehenen Zweck einsetzen.
Der Mieter muss über die für das Gespann erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und dafür sorgen, dass nur hierzu berechtigte Personen das Gespann führen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass Zugfahrzeug, Anhängerkupplung, Stützlast, Anhängelast und sonstige technische Voraussetzungen für die Nutzung des jeweiligen Anhängers geeignet sind.
Gesetzliche Vorgaben zu zulässigen Gesamtgewichten, Achslasten, Ladungssicherung und sonstigen Verkehrsvorschriften sind jederzeit einzuhalten. Die zulässige Nutzlast des jeweiligen Anhängers darf nicht überschritten werden.
Der vereinbarte Mietpreis ist grundsätzlich vor Übergabe des Anhängers vollständig im Voraus zu bezahlen (Vorkasse), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Übergabe des Anhängers erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach Erfüllung der sonstigen vereinbarten Übergabevoraussetzungen.
Eine verbindliche Reservierung kann von der vorherigen Zahlung des vereinbarten Mietpreises abhängig gemacht werden. Eine bloße Anfrage oder eine noch nicht bestätigte Verfügbarkeitsanfrage begründet keinen Anspruch auf Bereithaltung des Anhängers.
Der Anhänger wird zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Übergabeort bereitgestellt. Der Mieter hat den Anhänger bei Übergabe auf erkennbare Schäden und den vereinbarten Zustand zu prüfen und erkennbare Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
Der Anhänger ist vollständig, ordnungsgemäß und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Eine verspätete Rückgabe kann zu zusätzlichen Kosten führen, soweit diese wirksam vereinbart oder gesetzlich geschuldet sind. Der Mieter hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Anhänger nicht eigenmächtig länger als vereinbart genutzt wird.
Der Mieter hat den Anhänger während der Mietzeit sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Diebstahl und sonstigem Verlust zu schützen. Schäden, Unfälle, Diebstahl, Verlust oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse sind Grebenauer MietPartner unverzüglich mitzuteilen und – soweit erforderlich – der Polizei bzw. dem Versicherer zu melden.
Für Schäden und Kosten haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Vereinbarungen des Mietvertrags. Dies gilt insbesondere bei Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überladung, mangelhafte Ladungssicherung, verbotene Nutzung oder eine sonstige schuldhafte Pflichtverletzung verursacht werden.
Der Versicherungsschutz des jeweiligen Anhängers richtet sich nach den bei Übergabe bestehenden Versicherungsverhältnissen und den Angaben im Mietvertrag. Beim Tieflader besteht nach den derzeitigen Angaben Haftpflichtversicherung, jedoch keine Kaskoversicherung. Der Mieter hat den Anhänger entsprechend den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben zu nutzen.
Eine Haftpflichtversicherung bedeutet nicht, dass sämtliche vom Mieter verursachten Schäden am Anhänger oder sonstige Kosten versichert sind.
Eine Weitervermietung, Überlassung an nicht berechtigte Dritte oder sonstige Übertragung der Nutzung auf andere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung von Grebenauer MietPartner zulässig.
Unzulässige, gefährliche oder gesetzeswidrige Nutzungen sowie Nutzungen, die den Anhänger über seine technischen Grenzen hinaus beanspruchen, sind nicht gestattet.
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Ladungssicherung verantwortlich. Er hat geeignete und ausreichend dimensionierte Sicherungsmittel zu verwenden und die Ladung während der Fahrt gegen Verrutschen, Umkippen, Herabfallen und sonstige Gefährdungen zu sichern.
Bei Pannen oder technischen Problemen ist der Mieter verpflichtet, den Anhänger möglichst zu sichern und Grebenauer MietPartner unverzüglich zu informieren. Reparaturen oder Veränderungen am Anhänger dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung von Grebenauer MietPartner veranlasst werden, es sei denn, ein sofortiges Handeln ist zur Abwendung eines unmittelbar drohenden größeren Schadens erforderlich.
Bei einem Unfall sind insbesondere die gesetzlichen Pflichten, die Sicherung der Unfallstelle und gegebenenfalls die Verständigung der Polizei zu beachten.
Der Anhänger ist grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde, abzüglich der bei ordnungsgemäßer Nutzung unvermeidbaren Gebrauchsspuren. Übermäßige Verschmutzungen oder sonstige vom Mieter verursachte Verunreinigungen können dem Mieter in Rechnung gestellt werden, soweit dies wirksam vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Die Haftung von Grebenauer MietPartner richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden kann insbesondere nicht pauschal ausgeschlossen werden, soweit eine solche Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Die gesetzlichen Regelungen über Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
Für Stornierungen, Nichtabholung oder Änderungen einer verbindlich vereinbarten Anmietung gelten die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen. Soweit dort keine besondere Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der konkrete Mietvertrag enthält die für die jeweilige Anmietung maßgeblichen individuellen Angaben. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, den Mietvertrag einzuhalten und sämtliche darin übernommenen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Bei Widersprüchen zwischen einer individuellen Vereinbarung im Mietvertrag und diesen AGB geht die individuelle Vereinbarung vor, soweit sie wirksam getroffen wurde.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: September 2026. Diese AGB sind als praxisorientierte Vertragsvorlage gedacht und sollten vor produktivem Einsatz insbesondere anhand des konkreten Mietvertrags, der Zahlungs- und Stornierungsbedingungen sowie des tatsächlichen Versicherungsumfangs rechtlich geprüft werden.
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